AVB
1. Das jeweils für die Aufzeichnung von Andrew Golder Narration vereinbarte Nutzungsrecht wird erst nach Bezahlung der Rechnung erworben.
2. Die eingereichte Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Für Zahlungen, die nach dem 15. Tag des Verzugs fällig werden, gilt ein Verzugszinssatz von 8 %.
3. Die Vereinbarung einer Aufnahmesitzung mit Andrew Golder Narration oder einem externen Aufnahmestudio gilt als Bestellung des Kunden.
4. Für Stornierungen, die innerhalb von 24 Stunden nach dem Aufnahmetermin (an Werktagen) erfolgen, wird eine Stornierungsgebühr berechnet, die auf den geltenden Tarifen basiert.
5. Das Voice-Over gilt als bereitgestellt und vollständig zahlbar, wenn die vereinbarte Aufnahmezeit abgelaufen ist oder der Aufnahmeauftrag im Studio genehmigt und akzeptiert wurde.
6. Die Nutzung und das Nutzungsrecht für Werbung sind auf die Dauer von einem Jahr (sofern nicht anders vereinbart) ab dem Datum der Aufnahme begrenzt. Das Recht wird ausschließlich für das in der Rechnung genannte Land und Medium erworben.
7. Der Kunde verpflichtet sich, die Zustimmung von Andrew Golder Narration einzuholen, wenn er beabsichtigt, unsere Aufzeichnung (in ihrer ursprünglichen Form oder in einer modifizierten Form) auf einem anderen Medium zu verwenden oder sie nach Ablauf der Nutzungsdauer weiterzuverwenden oder erneut zu verwenden.
8. Der Kunde ist verpflichtet, Andrew Golder Narration unverzüglich und von sich aus zu informieren, wenn unsere Aufzeichnung:
a) wird in einem Medium oder einem anderen Land, als dem in der Rechnung angegebenen verwendet oder wenn es verwendet wird
b) in modifizierter Form (neu gemischt) nach Ablauf der Nutzungsdauer.
Eine neue Rechnung wird ausgestellt und ist vom Kunden zu bezahlen.
Es gilt der zum Zeitpunkt der Wiederverwendung gültige Tarif.
9. Sofern nicht anders vereinbart, gilt das Recht, unsere Voice-Over-Aufnahmen für Werbespots zu verwenden, für jede Rundfunkanstalt im jeweiligen Land.
10. Als Sprecher soll mein Name Andrew Golder für Aufnahmen veröffentlicht werden, die nicht für Werbezwecke verwendet werden:
a) im Vorspann für Video- und Audioproduktionen
b) auf der Hülle des Medienträgers, falls für den öffentlichen Verkauf vervielfältigt.
11. Der Kunde verpflichtet sich, eine Vertragsstrafe in Höhe des Dreifachen des Rechnungsbetrags zu zahlen, wenn er gegen eine Bestimmung dieses Vertrages verstößt. Der Kunde ist verpflichtet, alle Mahn- und Inkassokosten sowie die diesbezüglichen Kosten der gesetzlichen Vertretung zu erstatten.
12. Bei Streitigkeiten ist das zuständige Gericht in Wien, Österreich.